Die Aufgabe des digitalen Pflegekonsils ist es, eine nachhaltige, digitale Versorgungsstruktur zwischen Ärzten und pflegebedürftigen Menschen bzw. deren Angehörigen oder Pflegefachpersonen zu erforschen und zu realisieren. Der Zugang zu diesem Netzwerk ist für alle Beteiligten ‑ also Ärzte, Patienten, Angehörige, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen und Trägerorganisationen ‑ sehr niederschwellig: ein Internetzugang genügt.
Mit Hilfe des Netzwerks haben Pflegebedürftige Zugang zu Haus- und Fachärzten, die medizinische Versorgung kommt an den Wohnort und ergänzt so die bisherigen Hausbesuche, die zunehmend weniger werden.
Ein Element des Netzwerks ist das PflegeKonsil, das den fachlichen Austausch zwischen hausärztlich tätigen Medizinern und Fachärzten für Geriatrie sowie Psychiatern und Neurologen (und anderen Fachärzten) mit Pflegebedürftigen und Pflegefachpersonen ermöglicht. Mit Hilfe dieses PflegeKonsils haben auch Pflegefachpersonen selbst die Möglichkeit, sich mit Experten aus dem Bereich der Arbeitsmedizin über entsprechende Angebote auszutauschen.
Während der Pilotphase kommen die Patienten der teilnehmenden Einrichtungen der Caritas in Frage.
Die Entwicklung des Gesamtkonzeptes PflegeKonsil, der PflegeApp und PflegeKonsilakte wird als gemeinsames industrielles Forschungsvorhaben der Firma Monks in München in enger Kooperation mit der OTH in Regensburg unter Beteiligung der künftigen Anwender (ärztliche und Pflegeverbände) erfolgen. Das System soll in Form einer vernetzten Pilotstudie unter realen Bedingungen getestet und implementierungsfähig gemacht werden. Die Auswahl der am Pilotnetz teilnehmenden Praxen erfolgt durch den BHÄV, den BDI, die neuropsychiatrischen und arbeitsmedizinischen Berufsverbände. Diese Ärzte sollen über den gesamten Freistaat Bayern verteilt sein. Die Auswahl der teilnehmenden Pflegeinstitutionen erfolgt durch die Caritas.
Alle Hausärzte des Bayerische Hausärzteverband e.V. können am digitalen PflegeKonsil teilnehmen. Als Arzt müsssen Sie sich über https://www.pflegekonsil.de/registrieren anmelden. Als Hausarzt können Sie die zertifizierte Videosprechstunde nutzen, um mit Ihre Patienten zu betreuen. Die zertifizierte Videosprechstunde können Sie nach GOÄ abrechnen. Die kostenfreie Nutzung des digitialen PflegeKonsils ist zunächst bis zum Ende des Forschungsprojekt beschränkt.
Das gesamte Projekt wird in dem Zeitraum vom 01. April 2019 bis zum 31. August 2021 entwickelt und evaluiert.
Während der Pilotierung werden regelmäßige Interviews mit den Anwendern durchgeführt und anhand von Fragebögen die Usability eingeschätzt. Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Pflegefachpersonen werden dazu ab mitte November bis zum Projektende am 31.08.2021 viermal befragt. Die teilnehmenden Patienten werden einmalig befragt.
Anschließend werden die transferierten Daten ausgewertet und der Nutzen der App eingeschätzt. Für Akzeptanz in der Bevölkerung werden mit den Patienten der rekrutierten Caritas-Einrichtung standardisierte Befragungen durchgeführt.
Sämtliche Datenanalysen im Rahmen der Pilotstudie werden mit anonymen Daten durchgeführt, lediglich Berufsgruppe und Alter sind notwendig für die Auswertung der Daten.
Diese Pilotphase sollte auch dazu genutzt werden, um den Einsatz des digitalen PflegeKonsils in der Praxis zu evaluieren und so für den flächendeckenden Einsatz in ganz Bayern zu optimieren und vorzubereiten. Die Pilotierung und Evaluation ist Teil der Produktentwicklung und daher werden die Ergebnisse genutzt, um das Gesamtkonzept und die Apps so zu entwickeln, dass sie praxistauglich sind und den Anforderungen der Anwender bedienen können.
Die Auswahl der am Pilotnetz teilnehmenden Praxen erfolgt durch den BHÄV, den BDI, die neuropsychiatrischen und arbeitsmedizinischen Berufsverbände. Diese Ärzte sollen über den gesamten Freistaat Bayern verteilt sein. Die Auswahl der teilnehmenden Pflegeinstitutionen erfolgt durch die Caritas.
PflegeKonsil verarbeitet sensible Daten der Patienten und übermittelt sie via Internetverbindung. Daher wurde ein Sicherheitsverfahren entwickelt, um Missbrauch vorzubeugen und ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Im PflegeKonsil wird zwischen drei verschiedenen Datensätzen unterschieden, welche individuell verarbeitet und auf getrennten Wegen übermittelt werden.
Medizinische Daten, die keinerlei Rückschlüsse auf den Patienten zulassen, werden vor dem Versand mit einem Referenz-Code versehen und dann in einer Datenbank gespeichert. Personenbezogene Daten des Patienten, z. B. Name und Geburtsdatum, werden automatisch lokal verschlüsselt und in einer separaten Datenbank verwaltet. Angehängte Dateien, die sowohl medizinische als auch personenbezogene Daten enthalten können, werden ebenfalls lokal verschlüsselt und in einer weiteren Datenbank gespeichert.
Die Entschlüsselung und Zusammenführung aller Datensätze erfolgt durch das sog. „Private-Public-Key“-System, einem asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren, basierend auf Schlüsselpaaren.
Jedem Teilnehmer werden zwei Schlüssel zugewiesen - ein privater und ein öffentlicher. Der öffentliche Schlüssel ist für alle Anwender im PflegeKonsil zugänglich und auf dem Server hinterlegt. Durch ihn kann der personenbezogene Datensatz so verschlüsselt werden, dass die Entschlüsselung nur mit dem entsprechenden privaten Schlüssel möglich ist. Der private Schlüssel ist ausschließlich dem Anwender zugänglich und wird lokal erzeugt und gespeichert, sodass alle Daten, die mit dem öffentlichen Gegenstück codiert wurden, nur durch ihn wieder decodiert werden können.
Die Zusammenführung beider Datensätze erfolgt nach der Entschlüsselung, lokal auf dem System des Anwenders, anhand des Codes.
Das Data-Split®-Verfahren wurde vom Landesamt für Datenschutz in Bayern als sicheres Datenübertragungsverfahren positiv bewertet und beim Europäischen Patentamt zum Patent angemeldet (EPA 12 178 598.4).
Unsere Server befinden sich in einem zertifizierten Rechenzentrum. Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert und unterliegen damit auch den deutschen Datenschutzgesetzen
Konsile können nur Pflegefachpersonen erstellen. Ärzte und Arbeitsmediziner können die Konsile einsehen.
Die Anmeldung unterscheidet sich nach Benutzertyp. Im Folgenden werden die verschiedenen Anmeldungen beschrieben:
Die Pflegeeinrichtung oder die Pflegefachperson kann Ihnen ein Patienten-Konto für das digitale PflegeKonsil einrichten. Fragen Sie deshalb bitte bei Ihrer Pflegeeinrichtung oder Pflegefachperson nach. Sie werden eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz sowie eine Anmelde-Anleitung für das PflegeKonsil mit Ihrem persönlichen QR-Code erhalten.
Nach dieser Registrierung können Sie sich künftig einfach mit Ihrer Email-Adresse und Ihrem selbstgewählten Passwort beim PflegeKonsil unter "Anmelden" einloggen.
Die Pflegeeinrichtung erstellt Ihr Benutzerkonto. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Pflegeeinrichtung nach. Sie werden ein Informationsblatt mit Anleitung und Ihrem persönlichen QR-Code erhalten.
Nach dieser Registrierung können Sie sich künftig einfach mit Ihrer Email-Adresse und Ihrem selbstgewählten Passwort beim PflegeKonsil unter "Anmelden" einloggen.
Teilnehmende Pflegeeinrichtung erhalten von uns ein Starter-Paket mit Informationsmaterialien sowie Ihre Zugangsdaten zur Anmeldung (inkl. einem Wiederherstellungsschlüssel/QR-Code, falls Sie Ihr Passwort vergessen haben):
Als Arzt müssen Sie sich über https://www.pflegekonsil.de/registrieren anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anleitung zur Anmeldung.
Als Arbeitsmediziner müssen Sie sich bei uns über https://www.pflegekonsil.de/registrieren anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anleitung zur Anmeldung und den dazugehörigen QR-Code.
Sie können die Detailansicht des Patienten von der Kategorienansicht in eine Chatansicht ändern.
Nur die Pflegeeinrichtung kann Pflegefachpersonen erstellen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigen Sie von jeder Pflegefachperson Ihrer Einrichtung eine Einwilligungserklärung zur Teilnahme am digitalen PflegeKonsil. Bitte bewahren Sie die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare bei Ihren Unterlagen auf. Vorlagen für die Einwilligungserklärung für Pflegefachpersonen erhalten Sie von uns.
Die Pflegefachperson und die Pflegeeinrichtungen können Patienten erstellen. Der Patient ist nur innnerhalb der Pflegeeinrichtung sichtbar.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigen Sie von jedem Patienten eine Einwilligungserklärung zur Teilnahme am digitalen PflegeKonsil. Bitte bewahren Sie die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare bei Ihren Unterlagen auf. Vorlagen für die Einwilligungserklärung für Patienten erhalten Sie von uns.
Die Wiederherstellung des Passworts unterscheidet sich nach Benutzertyp.
Die Pflegeeinrichtung oder die Pflegefachperson kann Ihnen das Passwort wiederherstellen. Sie erhalten - wie nach der Registrierung - eine Anleitung mit einem QR-Code, womit Sie sich einmalig anmelden und ein neues Passwort anlegen können.
Die Pflegeeinrichtung kann Ihnen das Passwort wiederherstellen. Sie erhalten - wie nach der Registrierung - eine Anleitung mit einem QR-Code, womit Sie sich einmalig anmelden und ein neues Passwort anlegen können.
Als Pflegeeinrichtung haben Sie einen Wiederherstellungsschlüssel/QR-Code erhalten, womit Sie Ihr Passwort einmalig zurücksetzen können (der Wiederherstellungsschlüssel/QR-Code kann nur einmal genutzt werden). Nach dem Zurücksetzen können Sie ein neues Passwort anlegen, für welches Sie einen neuen Wiederherstellungsschlüssel/Code generieren. Hinterlegen Sie diesen neuen Schlüssel/QR-Code bitte wieder an einem sicheren Ort. Haben Sie den QR-Code verloren, kann das Passwort nicht zurückgesetzt werden. Wir können Ihnen das Passwort auch nicht zurücksetzen, da wir wegen der hohen Datensicherheit keinen Zugriff auf Ihren verschlüsselten Datensatz haben.
Als Arzt haben Sie einen Wiederherstellungsschlüssel/QR-Code erhalten, womit Sie Ihr Passwort einmalig zurücksetzen können (der Wiederherstellungsschlüssel/QR-Code kann nur einmal genutzt werden). Nach dem Zurücksetzen können Sie ein neues Passwort anlegen, für welches Sie einen neuen Wiederherstellungsschlüssel/Code generieren. Hinterlegen Sie diesen neuen Schlüssel/QR-Code bitte wieder an einem sicheren Ort. Haben Sie den QR-Code verloren, kann das Passwort nicht zurückgesetzt werden. Wir können Ihnen das Passwort auch nicht zurücksetzten, da wir wegen der hohen Datensicherheit keinen Zugriff auf Ihren verschlüsselten Datensatz haben.
Als Arbeitsmediziner haben Sie einen Wiederherstellungsschlüssel/QR-Code erhalten, womit Sie Ihr Passwort einmalig zurücksetzen können (der Wiederherstellungsschlüssel/QR-Code kann nur einmal genutzt werden). Nach dem Zurücksetzen können Sie ein neues Passwort anlegen, für welches Sie einen neuen Wiederherstellungsschlüssel/Code generieren. Hinterlegen Sie diesen neuen Schlüssel/QR-Code bitte wieder an einem sicheren Ort. Haben Sie den QR-Code verloren, kann das Passwort nicht zurückgesetzt werden. Wir können Ihnen das Passwort auch nicht zurücksetzten, da wir wegen der hohen Datensicherheit keinen Zugriff auf Ihren verschlüsselten Datensatz haben.
Nur die Pflegefachperson hat die Berechtigung, ein Konsil zu erstellen und einzuleiten.
Die Pflegefachperson und der Hausarzt können eine Videosprechstunde erstellen. Die Erstellung der Videosprechstunde unterscheidet sich je nach Benutzer.
Die Pflegefachperson muss innerhalb eines Patienten-Kontos eine Videosprechstunde erstellen. Durch dieses Vorgehen ist die Videosprechstunde dem Patienten zugeordnet:
Als Hausarzt können Sie auch losgelöst von der Einrichtung Videosprechstunden durchführen:
Als Pflegeeinrichtung und als Arzt müssen wir mit Ihnen einen AV-Vertrag (Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung) abschließen. Den AV-Vetrag finden Sie unter Einstellungen. Hier können Sie dem AV-Vertrag mit einem Klick zustimmen: